Faires Honorar für qualifizierte Experten

"Der Preis ist das was Du bezahlst. Der Wert ist was Du bekommst." Warren Buffet

Eine professionelle Immobilienbewertung ist die Grundlage für solide finanzielle oder rechtliche Entscheidungen. Deshalb ist es ratsam, eine Wertermittlung durch einen zertifizierten und erfahrenen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Höhe der Honorare unterscheidet sich hinsichtlich Fachwissens, Erfahrung und Qualität des Gutachters. Außerdem trägt ein Sachverständiger für bebaute und unbebauten Grundstücken für seine Arbeit ein hohes Maß an Verantwortung.

Wir garantieren

  • Aktuelle Zertifizierung und fundierte Ausbildung.
  • Über 20 Jahre Erfahrung als ehrenamtliche Gutachterin beim örtlichen Gutachterausschuss.
  • Faires Honorar und transparente Vereinbarungen.
Immobilienbewertung, Immobiliengutachten, Bauingenieur, Bauschäden, Baumängel

Sabine Sauer
Diplom Bauingenieurin
-Hochschule für Technik in Karlsruhe-

2000 bis 2020 bestellte Gutachterin beim Gutachterausschuss des  Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Rauenberg.

Seit 2020 bestellte Gutachterin beim Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar

Seit 2020 zertifizierte Bau-Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die ADA InViVo gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Honorarübersicht

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben als Nettopreise. Dazu kommt noch die aktuelle Mehrwertsteuer (MwSt.), vgl. Beispiele im Anhang.

Grundhonorar

Verkehrswert
Kategorie I     netto          MwSt.    brutto

                                            19%      

100.000 €       1.500 €     285 €     1.785 €

300.000 €       2.100 €     399 €     2.499 €

500.000 €       2.500 €     475 €     2.975 €

1.000.000 €    3.100 €     589 €     3.689 €

2.000.000 €    4.200 €     798 €     4.998 €

über 2.000.000,00 € nach Einzelvereinbarung

Bei Verkehrswert-Zwischenwerten wird das Grundhonorar interpoliert. Es wird also auch ein passender Honorarzwischenwert errechnet.

Abschläge                                                 

30%       Kurzgutachten

20%       Beleihungswertgutachten

Zuschläge Kategorie                                      

0%       Kategorie I (Standardimmobilien z. B. Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein- bis Zweifamilienhäuser)

5%       Kategorie II (Objekte mit mehreren Baujahren)

10%    Kategorie III (Mehrfamilienhäuser ab 3 WE, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte)

20%    Kategorie II (Liquidationsobjekte, Denkmalschutz, Hochwassergebiete, Schäden > 20.000 €)

Zuschläge je Recht oder Belastung (vom Grundhonorar)

30%    Weiterer Stichtag

30%    Wegerecht oder Leitungsrecht

30%    Wohnungsrecht oder Nießbrauch

30%    Überbau  

30%    Baulast oder Altlast

30%    Sonstige Rechte (je Recht)

40%    Erbbaurecht           

Nebenkosten                                           

3%       Porto, Telefon- und Druckkosten (vom Grundhonorar)

Fahrtkosten

Wiesloch bis 15 km: 0,00 €

Wiesloch ab 15 km bis 30 km: 21,00 € netto + 24,99 € (19% MwSt.) = 24,99 € brutto

Folgende Dienstleistungen sind nicht in der Honorarvereinbarungen enthalten und werden separat abgerechnet:

Zusatzleistungen und zusätzliche Gebühren

  • Örtliches Aufmaß (z. B. bei fehlender Wohnflächenberechnung)
  • Einholung von fehlenden Unterlagen z. B. Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte
  • Gebühren der jeweiligen Behörden für erforderliche Unterlagen zum Gutachten
  • Auszug aus der Kaufpreissammlung (falls beim Gutachterausschuss vorhanden)
  • Koordination des Ortstermins/der Ortstermine mit Mietern und/oder anderen Beteiligten
  • Erstellen von Kopien der Originalunterlagen zzgl. Kosten Kopierservice etc.
  • Zusätzliche Gutachten in Papierausfertigung (Standard: ein Exemplar pro Objekt)

Eine Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Auslagen und nach tatsächlichem Stundenaufwand. Das Honorar beträgt 135 €/Stunde netto + 25,65 €/Stunde (19% MwSt.) = 160,65 €/Stunde brutto.

Für folgende Immobilien werden Einzelvereinbarungen zum Honorar getroffen:

  • Ab einem Verkehrswert von über 2.000.000 €
  • Mehr als 2 gleichzeitig zu bewertenden Immobilien eines Auftraggebers

Warum keine Rabatte oder Nachlässe gewährt werden können

Unsere Dienstleistungen erfordern einen hohen Aufwand an Zeit, Expertise und Ressourcen. Im Gegensatz zu physischen Produkten, bei denen Sonderangebote möglich sind, gewährleisten wir durch eine faire Preisgestaltung die Qualität und Integrität unserer Arbeit.

Faires Honorar für qualifizierte Experten

Eine professionelle Immobilienbewertung ist die Grundlage für solide finanzielle oder rechtliche Entscheidungen. Deshalb ist es ratsam, eine Wertermittlung durch einen zertifizierten und erfahrenen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Höhe der Honorare unterscheidet sich hinsichtlich Fachwissens, Erfahrung und Qualität des Gutachters. Ein Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke trägt ein hohes Maß an Verantwortung für seine Arbeit.

 

Rabatte oder Nachlässe würden die Qualität unserer Dienstleistungen beeinträchtigen. Jeder Auftrag wird individuell und professionell bearbeitet, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir keine Preisnachlässe anbieten können. Wir sind überzeugt, dass unsere Dienstleistungen Ihnen langfristig den besten Mehrwert bieten.

 

Verkehrswert

400.000,00 €

Grundhonorar

2.300,00 €

Abschlag Kurzgutachten 30%

– 690,00 €

Nebenkostenpauschale 3%

69,00 €

Zwischensumme netto

1.679,00 €

MwSt. 19%

319,01 €

Summe brutto

1.998,01 €

Verkehrswert

400.000,00 €

Grundhonorar

2.300,00 €

Nebenkostenpauschale 3%

69,00 €

Zwischensumme netto

2.369,00 €

MwSt. 19%

450,001 €

Summe brutto

2.819,11 €