Faires Honorar für qualifizierte Experten
"Der Preis ist das was Du bezahlst. Der Wert ist was Du bekommst." Warren Buffet
Eine professionelle Immobilienbewertung ist die Grundlage für solide finanzielle oder rechtliche Entscheidungen. Deshalb ist es ratsam, eine Wertermittlung durch einen zertifizierten und erfahrenen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Höhe der Honorare unterscheidet sich hinsichtlich Fachwissens, Erfahrung und Qualität des Gutachters. Außerdem trägt ein Sachverständiger für bebaute und unbebauten Grundstücken für seine Arbeit ein hohes Maß an Verantwortung.
Wir garantieren
- Aktuelle Zertifizierung und fundierte Ausbildung.
- Über 20 Jahre Erfahrung als ehrenamtliche Gutachterin beim örtlichen Gutachterausschuss.
- Faires Honorar und transparente Vereinbarungen.
Sabine Sauer
Diplom Bauingenieurin
-Hochschule für Technik in Karlsruhe-
2000 bis 2020 bestellte Gutachterin beim Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Rauenberg.
Seit 2020 bestellte Gutachterin beim Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar
Seit 2020 zertifizierte Bau-Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die ADA InViVo gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Honorarübersicht
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben als Nettopreise. Dazu kommt noch die aktuelle Mehrwertsteuer (MwSt.), vgl. Beispiele im Anhang.
Grundhonorar
Verkehrswert
Kategorie I netto MwSt. brutto
19%
100.000 € 1.500 € 285 € 1.785 €
300.000 € 2.100 € 399 € 2.499 €
500.000 € 2.500 € 475 € 2.975 €
1.000.000 € 3.100 € 589 € 3.689 €
2.000.000 € 4.200 € 798 € 4.998 €
über 2.000.000,00 € nach Einzelvereinbarung
Bei Verkehrswert-Zwischenwerten wird das Grundhonorar interpoliert. Es wird also auch ein passender Honorarzwischenwert errechnet.
Abschläge
30% Kurzgutachten
20% Beleihungswertgutachten
Zuschläge Kategorie
0% Kategorie I (Standardimmobilien z. B. Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein- bis Zweifamilienhäuser)
5% Kategorie II (Objekte mit mehreren Baujahren)
10% Kategorie III (Mehrfamilienhäuser ab 3 WE, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte)
20% Kategorie II (Liquidationsobjekte, Denkmalschutz, Hochwassergebiete, Schäden > 20.000 €)
Zuschläge je Recht oder Belastung (vom Grundhonorar)
30% Weiterer Stichtag
30% Wegerecht oder Leitungsrecht
30% Wohnungsrecht oder Nießbrauch
30% Überbau
30% Baulast oder Altlast
30% Sonstige Rechte (je Recht)
40% Erbbaurecht
Nebenkosten
3% Porto, Telefon- und Druckkosten (vom Grundhonorar)
Fahrtkosten
Wiesloch bis 15 km: 0,00 €
Wiesloch ab 15 km bis 30 km: 21,00 € netto + 24,99 € (19% MwSt.) = 24,99 € brutto
Folgende Dienstleistungen sind nicht in der Honorarvereinbarungen enthalten und werden separat abgerechnet:
Zusatzleistungen und zusätzliche Gebühren
- Örtliches Aufmaß (z. B. bei fehlender Wohnflächenberechnung)
- Einholung von fehlenden Unterlagen z. B. Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte
- Gebühren der jeweiligen Behörden für erforderliche Unterlagen zum Gutachten
- Auszug aus der Kaufpreissammlung (falls beim Gutachterausschuss vorhanden)
- Koordination des Ortstermins/der Ortstermine mit Mietern und/oder anderen Beteiligten
- Erstellen von Kopien der Originalunterlagen zzgl. Kosten Kopierservice etc.
- Zusätzliche Gutachten in Papierausfertigung (Standard: ein Exemplar pro Objekt)
Eine Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Auslagen und nach tatsächlichem Stundenaufwand. Das Honorar beträgt 135 €/Stunde netto + 25,65 €/Stunde (19% MwSt.) = 160,65 €/Stunde brutto.
Für folgende Immobilien werden Einzelvereinbarungen zum Honorar getroffen:
- Ab einem Verkehrswert von über 2.000.000 €
- Mehr als 2 gleichzeitig zu bewertenden Immobilien eines Auftraggebers
Warum keine Rabatte oder Nachlässe gewährt werden können
Unsere Dienstleistungen erfordern einen hohen Aufwand an Zeit, Expertise und Ressourcen. Im Gegensatz zu physischen Produkten, bei denen Sonderangebote möglich sind, gewährleisten wir durch eine faire Preisgestaltung die Qualität und Integrität unserer Arbeit.
Faires Honorar für qualifizierte Experten
Eine professionelle Immobilienbewertung ist die Grundlage für solide finanzielle oder rechtliche Entscheidungen. Deshalb ist es ratsam, eine Wertermittlung durch einen zertifizierten und erfahrenen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Höhe der Honorare unterscheidet sich hinsichtlich Fachwissens, Erfahrung und Qualität des Gutachters. Ein Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke trägt ein hohes Maß an Verantwortung für seine Arbeit.
Rabatte oder Nachlässe würden die Qualität unserer Dienstleistungen beeinträchtigen. Jeder Auftrag wird individuell und professionell bearbeitet, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir keine Preisnachlässe anbieten können. Wir sind überzeugt, dass unsere Dienstleistungen Ihnen langfristig den besten Mehrwert bieten.
Verkehrswert | 400.000,00 € |
Grundhonorar | 2.300,00 € |
Abschlag Kurzgutachten 30% | – 690,00 € |
Nebenkostenpauschale 3% | 69,00 € |
Zwischensumme netto | 1.679,00 € |
MwSt. 19% | 319,01 € |
Summe brutto | 1.998,01 € |
Verkehrswert | 400.000,00 € |
Grundhonorar | 2.300,00 € |
Nebenkostenpauschale 3% | 69,00 € |
Zwischensumme netto | 2.369,00 € |
MwSt. 19% | 450,001 € |
Summe brutto | 2.819,11 € |