Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Nutzfläche bezieht sich auf die gesamte, nutzbare Fläche einer Immobilie, nicht nur auf Wohnen. Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen zur Wohnfläche grundsätzlich alle Grundflächen, die zur Wohnung gehören. Für Kellerräume, Terrassen, Balkone, Wintergärten und Räume unter Dachschrägen zum Beispiel, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit sie zur Wohnfläche zählen. Bei der Anrechnung von Kellerräumen gibt es je nach Landesbauordnung zusätzliche Kriterien, die eine entscheidende Rolle spielen.
Bei der Grundflächenermittlung nach DIN 277 unterscheidet man zwischen Funktions- Nutz- und Verkehrsflächen.
Je nach Berechnungsart können deshalb unterschiedliche Ergebnisse herauskommen.
Die Unterschiede zwischen Nutzfläche und Wohnfläche sind wichtig, da sie Auswirkungen auf die Berechnung von Mieten, Nebenkosten und andere Aspekte haben.
Wann wird eine Wohnflächenberechnung benötigt?
Mietverhältnisse:
Bei Mietverhältnissen ist die Wohnfläche oft ausschlaggebend. Sie ist die Basis für die Mietpreisberechnung.
Nebenkostenabrechnung bei Mietverhältnissen:
Bei der Abrechnung von Nebenkosten kann die Wohnfläche eine Rolle spielen. Manchmal werden Nebenkosten auf Grundlage der Wohnfläche anteilig auf die Mieter umgelegt.
Immobilienverkauf:
In Immobilienanzeigen wird fast immer die Wohnfläche angegeben. Wer dabei die Nutzfläche mit der Wohnfläche verwechselt, riskiert eine Kaufrückabwicklung.
Finanzierung und Hypotheken:
Banken und Finanzinstitute benötigen in der Regel eine fundierte Wohnflächenberechnung, wenn es um die Finanzierung oder Vergabe von Hypotheken geht.
Erbschaftsangelegenheiten:
Bei Erbschaftsangelegenheiten kann die korrekte Bestimmung der Wohnfläche wichtig sein, insbesondere wenn Immobilienvermögen aufgeteilt werden muss.
Feststellung von Mängeln oder Bauschäden:
Die Wohnfläche kann bei der Ermittlung von Schadensbeseitigungskosten oder Reparaturen eine Rolle spielen.
Fördermittel und Zuschüsse:
Fördermittel oder Zuschüsse von staatlichen Stellen sind in der Regel ebenfalls von der Wohnfläche abhängig.
Die tatsächliche Wohnfläche ist entscheidend!
Der Bundesgerichtshof hat im November 2015 ein Urteil zur Wohnfläche ausgesprochen. Demnach kommt es bei Mieterhöhungsverfahren auf die tatsächliche Wohnungsgröße an. In diesem Urteil wurde die bisherige Abweichung von bis zu 10% ausdrücklich aufgehoben.
Durchführung und Honorar
Die Wohnraumvermessung wird mit Hilfe von modernen Lasermessgeräten durchgeführt, die eine hohe Präzision und Effizienz ermöglichen. Diese Geräte sind in der Lage, Entfernungen, Flächen und Volumen mit hoher Genauigkeit zu messen. Bei Bedarf werden zusätzlich traditionelle Messinstrumente wie Zollstock und Senklot verwendet, um schwer zugängliche oder besonders detaillierte Bereiche zu vermessen.
Die eigentliche Berechnung der Wohnfläche erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Normen, wie beispielsweise der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dabei werden alle relevanten Flächenanteile, wie Wohnräume, Küchen, Bäder und Abstellräume, präzise erfasst und dokumentiert.
Die Messergebnisse werden in einem Tabellenkalkulationsprogramm erfasst und verarbeitet. Dieses Programm ermöglicht eine systematische Erfassung der Daten sowie die automatische Berechnung der Gesamtwohnfläche.
Die Ergebnisse der Wohnflächenberechnung werden in einem Bericht zusammengefasst, der alle relevanten Messergebnisse und Berechnungsgrundlagen enthält. Durch die Kombination von präziser Messtechnik und sorgfältiger Datenverarbeitung wird eine korrekte und nachvollziehbare Wohnflächenberechnung gewährleistet.
Wohnflächenberechnung für Wohnungen bis zu 90 m² Wohnfläche
Pauschal: 419,33 € netto + 79,67 € (19% MwSt.) = 499,00 € brutto
Die Honorarpauschale gilt für wohnwirtschaftliche Standardimmobilien. Für Dachschrägen, Erker, verschachtelte oder komplizierte Grundrisse wird ein Zuschlag erhoben.
Wohnflächenberechnung für Wohnungen bis zu 90 m² Wohnfläche mit Dachschrägen, Erkern und Maisonette-Wohnungen
Pauschal: 503,36 € netto + 95,64 € (19% MwSt.) = 599,00 € brutto
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Immobilienbestände, gewerbliche Immobilien oder größere Objekte.
Wohnflächenberechnung für Einfamilienhäuser bis zu 160 m² Wohnfläche
Pauschal: 587,39 € netto + 111,61 € (19% MwSt.) = 699,00 € brutto
Die Honorarpauschale gilt für wohnwirtschaftliche Standardimmobilien. Für Zweifamilienhäuser, Erker, verschachtelte oder komplizierte Grundrisse wird ein Zuschlag erhoben.
Ebenso wird ein Zuschlag für Immobilien außerhalb Wieslochs (Entfernung über 15 km) erhoben.
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